- Der Bildungsgutschein
Im Jahr 2011 hat das Ministerium für Familie und Soziales das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ in Kraft gesetzt. Dieses Bildungspaket nützt im Besonderen Schülern mit Lernproblemen. Diese Förderung kann von den Erziehungsberechtigten beantragt werden, wenn das Klassenziel (Versetzung in die nächste Klassenstufe/ Bestehen der Abschlussprüfung) gefährdet ist. - Das Antragsformular
Das Antragsformular erhalten Sie in den Leistungsstellen:
a) Arbeitssuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden.
b) Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten.
Fragen Sie im Rathaus, Bürgeramt oder auch bei der Kreisverwaltung nach dem richtigen Ansprechpartner. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auch eine Liste der Ansprechpartner vor Ort veröffentlicht - Bestätigung des Fachlehrers einholen
Erster Ansprechpartner für Sie ist der Fachlehrer Ihres Kindes. Wenn die Versetzung gefährdet ist und es an der Schule Ihres Kindes keine Förderung gibt, kann Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung erhalten. Lassen Sie sich hierfür von dem Fachlehrer Ihres Kindes bestätigen, dass Förderbedarf besteht. - Antrag auf Lernförderung stellen
Liegt die Bescheinigung der Schule vor, können Sie bei Ihrem zuständigen Amt einen Antrag auf Finanzierung von Nachhilfe stellen. - Nachhilfe buchen
Wenn der Antrag auf Lernhilfe genehmigt wurde und der Bildungsgutschein vorliegt, buchen Sie im LEARNING CIRCLE Studio in Ihrer Nähe den Nachhilfeunterricht für Ihr Kind.
Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie unter www.bildungspaket.bmas.de oder beim Informationsangebot zum Gutschein „Bildung und Teilhabe“ des Landkreises und der Stadt Augsburg unter der Servicehotline Tel.: 0821 – 3151 700
Rufen Sie uns an – wir von LEARNING CIRCLE Nachhilfe beraten und informieren Sie jederzeit gerne zum Bildungsgutschein und dem Nachhilfebedarfs Ihres Kindes.